Gardenino

Ein Hornissennest dürfen Sie auch ohne Genehmigung entfernen lassen, aber nur unter gesetzlichen Bedingungen

August 30, 2026 · 5 Min. Lesezeit · Tomas Rohlena
Ein Hornissennest dürfen Sie auch ohne Genehmigung entfernen lassen, aber nur unter gesetzlichen Bedingungen
Hornissen / Foto: Depositphotos
AD

Haus- und Gartenbesitzer beschäftigen sich häufig mit der Frage, ob ein Hornissennest entfernt werden darf, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. In der Tschechischen Republik gilt: Die Europäische Hornisse gehört zu den wild lebenden Tieren mit allgemeinem Schutz, ist jedoch nicht als besonders geschützte Art geführt. Daraus ergibt sich ein wesentlicher Unterschied zu Arten, bei denen jeder Eingriff von einer behördlichen Genehmigung abhängig wäre.

Die Europäische Hornisse ist keine besonders geschützte Art

Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist nicht in der Liste der besonders geschützten Tiere nach der Verordnung Nr. 395/1992 Sb. aufgeführt. Aus rechtlicher Sicht gilt für sie daher vor allem der allgemeine Schutz wild lebender Tiere gemäß § 5 des Gesetzes Nr. 114/1992 Sb. über den Schutz der Natur und der Landschaft. Praktisch bedeutet das: Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, unnötiges Töten und grundloses Zerstören der Natur zu verhindern.

Stellt das Nest jedoch ein reales Risiko für Gesundheit oder Sicherheit dar, gilt ein Eingriff als begründet. In einer solchen Situation ist die Entfernung des Nests auch ohne besondere Ausnahmen und ohne vorherige Genehmigung durch die Naturschutzbehörde möglich.

Was das für Immobilieneigentümer bedeutet

In der Praxis kann man in der Regel eine fachgerechte Entfernung eines Hornissennests beauftragen, ohne eine spezielle Genehmigung beantragen zu müssen. Der Eingriff sollte der Situation angemessen sein und einen klaren Grund haben, typischerweise den Schutz von Personen, Kindern oder Haustieren oder die Vermeidung wiederholter Stiche an Orten mit häufigem Publikumsverkehr.

Wann die Entfernung eines Hornissennests sinnvoll und gut begründbar ist

Hornissennest / Foto: Depositphotos
Hornissennest / Foto: Depositphotos

Der allgemeine Artenschutz basiert auf dem Prinzip, dass man nicht ohne Grund in die Natur eingreift. Bei Hornissen gilt als sachlicher Grund meist eine Situation, in der sich das Nest in unmittelbarer Nähe von Bereichen befindet, die Menschen regelmäßig nutzen, oder in der nahezu täglich Konflikte zu erwarten sind.

Typische Risikosituationen

Ein erhöhtes Risiko besteht, wenn sich das Nest am Hauseingang, an der Terrasse, im Bereich, in dem Kinder spielen, in einer Wand an einem Durchgang oder innerhalb einer Baukonstruktion befindet. Besonders sensibel ist ein Haushalt, in dem ein Allergiker gegen Stiche von Hautflüglern lebt, denn schon ein einziger Stich kann eine ernsthafte gesundheitliche Komplikation auslösen. Ähnlich sinnvoll ist ein Vorgehen auch dann, wenn Hornissen Tiere gefährden, die dem Nest wiederholt zu nahe kommen könnten.

Wann man das Nest eher belassen sollte

Hornissen erfüllen im Ökosystem eine nützliche Rolle, weil sie Fliegen, Wespen und andere Insekten jagen. Wenn das Nest nicht mit der üblichen Nutzung des Grundstücks kollidiert, kann es praktischer und schonender sein, es zu belassen. Das gilt vor allem, wenn es weit vom Haus entfernt liegt, etwa am Rand des Gartens oder im nahe gelegenen Wald, und die Haushaltsmitglieder keine Allergien haben.

Wichtig ist auch die Jahreszeit. Gegen Ende der Saison, insbesondere im Herbst, schwächt sich das Volk natürlich ab und geht nach und nach ein. Das alte Nest wird von Hornissen in der Regel nicht erneut besiedelt, sodass es manchmal reicht, die Bewegungen rund um die Stelle kurzfristig anzupassen und abzuwarten.

Was das Naturschutzgesetz grundsätzlich sagt

Das Gesetz Nr. 114/1992 Sb. unterscheidet zwischen allgemeinem Schutz und besonderem Schutz ausgewählter Arten. Der allgemeine Schutz gilt für alle wild lebenden Tiere und betont, dass sie nicht ohne Grund getötet werden sollten. Der besondere Schutz betrifft Arten, die in der Durchführungsverordnung genannt sind, bei denen Eingriffe strenger geregelt sind.

In der Praxis bedeutet das: Gibt es einen sachlichen Grund, etwa den Schutz von Gesundheit und Sicherheit, ist die Entfernung eines Hornissennests in Tschechien in der Regel unproblematisch. Das Zerstören von Nestern nur aus Bequemlichkeit oder ohne Risiko ist dagegen nicht angebracht.

Wie sich die Regeln in den Nachbarstaaten unterscheiden

In Europa gibt es keinen einheitlichen Ansatz. Während die Europäische Hornisse in Tschechien nicht besonders geschützt ist, ist ihr Schutz beispielsweise in Deutschland deutlich strenger, und ein Eingriff in ein Nest ohne Genehmigung kann zu hohen Sanktionen führen. Ähnliche Regelungen finden Sie auch in Österreich. In der Slowakei ist die Hornisse als geschützte Art geführt, sodass in der Regel eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. In Polen wird der Schutz je nach Umständen bewertet, wobei auch eine Rolle spielt, ob es sich um ein Umfeld außerhalb menschlicher Wohnbereiche handelt.

Die Asiatische Hornisse als neue Bedrohung

Asiatische Hornisse / Foto: Depositphotos
Asiatische Hornisse / Foto: Depositphotos

Neben der Europäischen Hornisse wird in den letzten Jahren auch die invasive Asiatische Hornisse (Vespa velutina) thematisiert. Diese Art breitet sich in Europa aus und stellt ein erhebliches Risiko für Bienenvölker dar, weil sie Bienen über längere Zeit an den Beuten jagt und ganze Völker schwächen oder vernichten kann. In Tschechien wurde ihr Vorkommen im Oktober 2023 in Pilsen bestätigt, und ein weiterer Nestfund wurde 2024 in der Region Opava gemeldet, was auf eine mögliche weitere Ausbreitung hindeutet.

Was bei Verdacht auf die Asiatische Hornisse zu tun ist

Wenn Ihnen ein Tier auffällt, das sich von der üblichen Hornisse unterscheidet, ist es sinnvoll, ein Foto zu machen und den Fund den zuständigen Stellen zu melden, typischerweise der Agentur für Natur- und Landschaftsschutz der Tschechischen Republik. Charakteristisch sind ein kleinerer Körper als bei der Europäischen Hornisse, eine dunklere Färbung, ein orangefarbener Streifen am Hinterleib und auffällig gelbe Beinenden. Es ist nicht sicher, zu versuchen, das Insekt zu fangen, denn ein Stich kann sehr schmerzhaft sein.

Nicht alle Hautflügler lassen sich gleich behandeln

In der Tschechischen Republik zählen zu den besonders geschützten Arten einige Wildbienenarten sowie ausgewählte Hummelarten. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Insekt sich bei Ihnen angesiedelt hat, ist es sicherer, zunächst die Art bestimmen zu lassen und erst danach das Vorgehen zu wählen. Ein falscher Eingriff kann unnötig sein und bei geschützten Arten auch problematisch.

Praktisches Vorgehen beim Fund eines Hornissennests

Das Wichtigste ist, ruhig zu bleiben, denn Hornissen greifen normalerweise nicht ohne Provokation an. Es ist sinnvoll, den Bereich um das Nest vorübergehend abzugrenzen und die Haushaltsmitglieder darauf hinzuweisen, sich nicht zu nähern. Anschließend sollten Sie einschätzen, ob das Nest an einem Ort mit häufigem Personenverkehr liegt und ob wiederholter Kontakt droht.

Ist das Risiko höher, empfiehlt es sich, Fachleute zu kontaktieren, die eine angemessene und sichere Vorgehensweise wählen. Wenn das Nest niemanden gefährdet, kann man auch eine Variante des Zusammenlebens wählen und bis zum Saisonende abwarten, wenn das Volk von selbst eingeht.

Quelle: Hasičský záchranný sbor České republiky, Deratiz, Veronica, Ministerstvo životního prostředí, Pestrazahrada.cz

Teilen
AD
Tomas Rohlena
Tomas Rohlena

Ein Liebhaber der Natur, des Gartens und allem, was sich bewegt, blüht oder wächst. Er baut buchstäblich alles an, von Kräutern bis hin zu seltenen Arten, und kümmert sich ebenso gern um Tiere. Bei seiner Arbeit verbindet er moderne Technologien mit erprobten Großmutter-Methoden und freut sich, wenn beide Wege zum selben Ziel führen.

Diesen Artikel bewerten
4.0 (1)

Ähnliche Artikel

Kommentare (0)

Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Kommentar hinterlassen
AD